BRANDMELDEANLAGEN

Eine Brandmeldeanlage ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes. Die Pflicht zum Einbau einer Brandmeldeanlage ist im Bauordnungsrecht im Rahmen von Sonderbauvorschriften geregelt. Gegebenenfalls kann die Bauaufsicht den Einbau einer Brandmeldeanlage mit der Baugenehmigung fordern. Weiter kann auch der Gebäudeversicherer den Einbau einer Brandmeldeanlage fordern.

In Deutschland werden für die Planung bauordnungsrechtlich erforderlicher Brandmeldeanlagen in der Regel die Anforderungen der DIN 14675 herangezogen. Von der Gebäudeversicherung akzeptierte Anlagen müssen den Anforderungen der VdS 2095 entsprechen. Für die Ausführung und die Bauteile werden in der DIN VDE 0833-2 Vorgaben getroffen.

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